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Do, 25. April 2024

Do, 25. April 2024

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Verleihbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH – Geschäftsbereich Bibliothek

(gültig ab 01.01.2023)

§ 1 – Sitz und Zweck der Bibliothek

  1. Die Bibliothek ist ein Geschäftsbereich der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH. Sitz der Bibliothek ist Karrasstraße 2, 01640 Coswig.

  2. Jeder Bürger ist im Rahmen dieser AGB berechtigt, die Bibliothek zu benutzen und Bücher, Zeitschriften, Tonträger, DVDs, Spiele und andere Materialien (im Folgendem Medien) zu entleihen.

 

§ 2 – Anmeldung und Benutzerausweis

  1. Für die Anmeldung und Ausleihe wird eine Jahresgebühr nach der zu diesen AGB gehörenden Preistafel (§ 9) erhoben. Besondere Leistungen sowie Säumniszuschläge und Auslagenersatz werden ebenfalls gemäß Preistafel erhoben.

  2. Die Anmeldung muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen amtlich bestätigten gültigen Ausweises mit Lichtbild, z.B. Pass, in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung erfolgen.

  3. Kinder ab 6 Jahren können Benutzer der Stadtbibliothek werden. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorlegen. Der Personalausweis oder ein anderer gültiger Ausweis ist in Verbindung mit der Meldebestätigung vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren.

  4. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur Person und erkennt damit die AGB der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH, Geschäftsbereich Bibliothek an. Gleichzeitig erteilt er seine Zustimmung zur elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu bibliotheksinternen Zwecken unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

  5. Der Benutzer erhält einen Benutzerausweis, der für die Dauer von 12 Monaten gültig ist und beim Entleihen der Medien vorzulegen ist. Für den Benutzerausweis ist mit der Anmeldung ein Entgelt gemäß der Preistafel zu entrichten. Der Benutzerausweis berechtigt zur Benutzung der Bibliothek für die darauf folgenden 12 Monate. Die Gültigkeit des Benutzerausweises kann – auch mehrfach – für 12 Monate gegen eine Gebühr gem. Preistafel verlängert werden. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Die Veränderung persönlicher Daten ist dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist auf Verlangen des Bibliothekspersonals zurückzugeben; desgl. auch nach Feststellung nicht mehr gegebener Voraussetzungen für die Benutzung.

  6. Der Verlust des Ausweises ist dem Bibliothekspersonal unverzüglich anzuzeigen. Nach der Verlustmeldung kann ein kostenpflichtiger Ersatzausweis ausgestellt werden. Bis zum Eingang der Verlustmeldung und für Schäden, die durch Ausweismissbrauch entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

 

§ 3 – Ausleihe, Verlängerung, Vorbestellung

  1. Die Medieneinheiten haben nachfolgende Leihfristen:

Bücher, Broschüren

4 Wochen

Zeitschriften, MCs, CDs, CD-ROMs,

Gesellschaftsspiele

2 Wochen

DVDs, Konsolenspiele

1 Woche

 

Das Bibliothekspersonal kann für bestimmte Medien veränderte Ausleihzeiten festlegen und in begründeten Fällen entliehene Medien unverzüglich zurückfordern.

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, die für die Ausleihe vorgesehenen Medien beim Bibliothekspersonal verbuchen zu lassen. Dabei erhält er einen Nutzerbeleg. Das auf dem Nutzerbeleg vermerkte Abgabedatum ist verbindlich.

  2. Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Der Antrag auf Leihfristverlängerung kann in der Stadtbibliothek telefonisch oder schriftlich erfolgen. Auf Verlangen sind die Medien in der Stadtbibliothek vorzulegen.

  3. Die entliehenen Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

  4. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden, dafür wird ein Entgelt erhoben. Das Entgelt wird auch bei Nichtabholung erhoben. Der Anspruch auf das vorbestellte Medium erlischt eine Woche nach Benachrichtigung.

  5. Medien können durch den auswärtigen Leihverkehr bezogen werden. Dafür wird ein Fernleihentgelt nach der zu diesen AGB gehörenden Preistafel erhoben.

  6. Die Ausleihe von DVDs erfolgt nur an Benutzer der Stadtbibliothek ab dem 12. Lebensjahr und gegen Vorlage seines gültigen Benutzerausweises.

 

§ 4 – Behandlung der Medien

  1. Der Benutzer hat die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln, sie nicht zu verunreinigen oder zu beschädigen. Bei der Ausleihe außer Haus hat der Benutzer den Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu prüfen und sichtbare Mängel sofort, andere Mängel unverzüglich nach Feststellung dem Bibliothekspersonal anzuzeigen.

  2. Entliehene Ton- und Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden.

  3. Bei der Nutzung von Medien und anderer Dienstleistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die des Urheberrechts, des Strafgesetzbuches, des Jugendschutzgesetzes, des Datenschutzgesetzes sowie der moralische Kontext der Gesellschaft einzuhalten. Gesetzwidrige sowie Gewalt verherrlichende, pornografische oder rassistische Inhalte und Daten dürfen weder aufgerufen noch genutzt oder verbreitet werden.

  4. Der Benutzer ist verpflichtet, von ihm verursachte Beschädigungen sowie den Verlust von entliehenen Medien dem Bibliothekspersonal unverzüglich anzuzeigen.

  5. Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter gem. Preistafel schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt.

 

§ 5 – Leihfristüberschreitungen

  1. Bei Überschreiten der Leihfrist werden grundsätzlich Säumniszuschläge erhoben, auch wenn der Benutzer keine schriftliche Mahnung erhalten hat.

  2. Säumniszuschläge werden ab dem zweiten Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist fällig.

  3. Medienrückgaben und Entgelte werden mit Angabe der Frist bis zur Einleitung der Beitreibung schriftlich gemahnt.

  4. Nach Ablauf der Frist wird das Beitreibungsverfahren eingeleitet, dabei fallen Vollstreckungs- und weitere Gebühren an.

  5. Das Bibliothekspersonal macht die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Medien von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig.

 

§ 6 – Pflichten der Benutzer

  1. Der Benutzer erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH – Geschäftsbereich Bibliothek an.

  2. Benutzer der Bibliothek haben sich so zu verhalten, dass das Inventar und die Medien nicht gefährdet werden und gegenseitige Rücksicht die erforderliche Ruhe garantiert.

  3. Störendes und unangemessenes Verhalten z.B. Lärmen, Rennen, zweckfremder Aufenthalt ist nicht gestattet. Essen und Trinken sowie Rauchen und das Mitbringen von Tieren in die Bibliothek sind nicht erlaubt. Den Weisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

 

§ 7 – Haftung der Gesellschaft

  1. Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

  2. Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH haftet nicht für die von ihr bereitgestellte Hard- und Software. Dies gilt auch für Schäden an Wiedergabegeräten bzw. Computern (z.B. durch nicht erkannte Virenprogramme).

  3. Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit und Qualität der zugänglich gemachten Medien, Informationen und Online-Dienste sowie für Schäden, die dem Benutzer durch deren Nutzung entstehen.

  4. Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH haftet nicht für Folgen von Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen gemäß § 4 Absatz 4 und entstandene Verpflichtungen zwischen Benutzer und Internetdienstleistern.

  5. Die Haftung der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

  6. Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH haftet grundsätzlich nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht hat. Näheres regeln die jeweils gültigen, allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bzw. gesonderte, vertragliche Reglungen.

 

§ 8 – Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen die Bestimmungen diese AGB der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH, Geschäftsbereich Bibliothek verstoßen, können durch Entscheidung der Bibliotheksleitung zeitweise von der weiteren Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden.

 

§ 9 – Preistafel

 

Preistafel

Bezeichnung der Entgelte

Entgelt in EUR

1

Benutzerausweis 

 

1.1

Ausstellung bei Erstanmeldung sowie Verlängerung bis 4 Wochen nach Ablaufdatum

 

 

Jahresgebühr für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre

15,00

 

Jahresgebühr pro Einrichtung einer Körperschaft

30,00

 

Kinder unter 16 Jahre, Schüler gegen Vorlage des Schülerausweises, Inhaber des Coswiger Familienpasses und Studenten gegen Vorlage des

Studentenausweises, Schwerbeschädigte, sowie Personen, des BFD, FSJ, FÖJ, FKJ

kostenfrei

1.2

Verlängerung ab der 5. Woche nach Ablaufdatum

 

 

Jahresgebühr für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre

17,00

 

Jahresgebühr pro Einrichtung einer Körperschaft  

32,00

1.3

Ausstellung eines Benutzerausweises bei Verlust bzw. Beschädigung

 

 

Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre

12,00

 

Körperschaften pro Einrichtung

22,00

 

Kinder unter 16 Jahre, Schüler gegen Vorlage des Schülerausweises, Inhaber des Coswiger Familienpasses und Studenten gegen Vorlage des Studentenausweises

5,00

2

Säumniszuschläge

 

2.1

jeweils pro Medium (Buch, Zeitschrift, Zeitung, MC, CD, CD-Rom, Spiel)

 

 

2. – 4. Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist

0,50

 

5. – 8. Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist

1,00

 

9. -12. Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist

2,50

 

13. -16. Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist

5,00

 

für jede weitere Woche Überschreitung

2,50

2.2

jeweils pro DVD

 

 

ab 2. Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist pro Tag und DVD

1,50

2.3

Kappungsgrenze für Säumniszuschläge pro Medieneinheit

 

25,00

3

Mahnkosten

5,00

4

Kostenersatz

 

4.1

bei Medienschäden

3,00

4.2

bei Schutzhüllenbeschädigung bzw.

-verlust von CD und DVD

 

1,50

4.3

bei Medienverlust oder unbrauchbar beschädigter Medien

Der Benutzer ist verpflichtet, ein Ersatzexemplar zu beschaffen. Ist dies nicht möglich, ist der Anschaffungspreis des Mediums   zu entrichten

4.4

Versandkosten

1,50

5

Vorbestellung

 

 

eines entliehenen Mediums aus dem Bestand der Bibliothek Coswig

 

1,00

6

Besondere Serviceleistungen

 

 

6.1

Kopien

PC-Ausdrucke schwarz-weiß

PC-Ausdrucke farbig

0,15 je Seite

0,10 je Seite

0,20 je Seite

6.2

Internetnutzung

 

6.2.1

Internetnutzung mit Benutzerausweis

Kostenfrei

6.2.2

Internetnutzung ohne Benutzerausweis

2,00

je angefangene Stunde

6.3

Fernleihe

 

6.3.1

Fernleihe mit Benutzerausweis

3,50

je Medium

6.3.2

Fernleihe ohne Benutzerausweis

6,00

je Medium

6.4

Kaution für Ausleihe E-Reader, Daisygerät

50,00

6.5

Betreute Bibliotheksveranstaltungen

 

6.5.1

Eintritt für Erwachsene

2,00

6.5.2

Eintritt für Kinder und Jugendliche

1,00

7.

Die Festlegung der Eintrittsgelte für Autorenlesungen erfolgt durch die Bibliotheksleitung auf der Grundlage der Kalkulation der Veranstaltung.

Coswiger Schulklassen und Kita-Gruppen besuchen die Veranstaltungen „Bibliothekseinführung“ entgeltfrei.

 

 

 

§ 10 - Erfüllungsort, Gerichtsstand

 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet ausdrücklich     

 deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Meißen.

 

   Coswig, den 1. Januar 2023

 

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