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Do, 02. Juli 2026

Do, 02. Juli 2026

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Verleihbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH – Geschäftsbereich Bibliothek

 

§ 1 – Sitz und Zweck der Bibliothek

  1. Die Bibliothek ist ein Geschäftsbereich der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH. Sitz der Bibliothek ist Karrasstr. 2, 01640 Coswig.
  2. Jeder Bürger ist im Rahmen dieser AGB berechtigt, die Bibliothek zu benutzen und Bücher, Zeitschriften, CDs, Toniefiguren und -boxen, DVDs, Konsolenspiele, Gesellschaftsspiele und andere Materialien (im Folgenden Medien) zu entleihen.

 

§ 2 – Anmeldung und Benutzerausweis

  1. Für die Anmeldung und Ausleihe wird eine Jahresgebühr nach der zu diesen AGB gehörenden Preistafel (§ 9) erhoben. Besondere Leistungen sowie Säumniszuschläge und Auslagenersatz werden ebenfalls gemäß Preistafel erhoben.
  2. Die Anmeldung muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen amtlich bestätigten gültigen Ausweises mit Lichtbild, z.B. Pass, in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung erfolgen.
  3. Kinder ab 6 Jahren können Benutzer der Stadtbibliothek werden. Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr müssen die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorlegen. Der Personalausweis oder ein anderer gültiger Ausweis ist in Verbindung mit der Meldebestätigung vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren.
  4. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur Person und erkennt damit die AGB der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH, Geschäftsbereich Bibliothek, an. Gleichzeitig erteilt er seine Zustimmung zur elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu bibliotheksinternen Zwecken unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  5. Der Benutzer erhält einen Benutzerausweis, der für die Dauer von 12 Monaten gültig und beim Entleihen der Medien vorzulegen ist. Für den Benutzerausweis ist mit der Anmeldung ein Entgelt gemäß der Preistafel zu entrichten. Der Benutzerausweis berechtigt zur Benutzung der Bibliothek für die darauffolgenden 12 Monate. Die Gültigkeit des Benutzerausweises kann – auch mehrfach – für 12 Monate gegen eine Gebühr gem. Preistafel verlängert werden. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Die Veränderung persönlicher Daten ist dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist auf Verlangen des Bibliothekspersonals zurückzugeben; desgleichen auch nach Feststellung nicht mehr gegebener Voraussetzungen für die Benutzung.
  6. Der Verlust des Ausweises ist dem Bibliothekspersonal unverzüglich anzuzeigen. Nach der Verlustmeldung kann ein kostenpflichtiger Ersatzausweis ausgestellt werden. Bis zum Eingang der Verlustmeldung und für Schäden, die durch Ausweismissbrauch entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

 

§ 3 – Ausleihe, Verlängerung, Vorbestellung

  1. Die Medieneinheiten haben nachfolgende Leihfristen:

Bücher, Broschüren

4 Wochen

Zeitschriften, Toniefiguren und -boxen, CDs, DVDs,

Gesellschaftsspiele, Konsolenspiele

2 Wochen

 

Das Bibliothekspersonal kann für bestimmte Medien veränderte Ausleihzeiten festlegen und in begründeten Fällen entliehene Medien unverzüglich zurückfordern.

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, die für die Ausleihe vorgesehenen Medien beim Bibliothekspersonal verbuchen zu lassen. Dabei erhält er einen Nutzerbeleg. Das auf dem Nutzerbeleg vermerkte Abgabedatum ist verbindlich.
  2. Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag bis zu fünfmal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Der Antrag auf Leihfristverlängerung kann in der Stadtbibliothek telefonisch oder schriftlich erfolgen. Auf Verlangen sind die Medien in der Stadtbibliothek vorzulegen.
  3. Die entliehenen Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  4. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden, dafür wird ein Entgelt erhoben. Das Entgelt wird auch bei Nichtabholung erhoben. Der Anspruch auf das vorbestellte Medium erlischt eine Woche nach Benachrichtigung.
  5. Medien können durch den auswärtigen Leihverkehr bezogen werden. Dafür wird ein Fernleihentgelt nach der zu diesen AGB gehörenden Preistafel erhoben.
  6. Für die Ausleihe von DVDs, Blu-ray Discs und Konsolenspielen gelten die Altersfreigaben nach dem Jugendschutzgesetz (insbesondere FSK und USK) verbindlich.
  7. Die Rückgabe der Medien (ausgenommen Zeitschriften, Gesellschaftsspiele und Tonieboxen) kann jederzeit fristgerecht bis Ende des Fälligkeitstages – auch außerhalb der Bibliotheksöffnungszeiten – über den Rückgabeautomaten erfolgen. Erforderlich dafür ist der Benutzerausweis.

 

§ 4 – Behandlung der Medien

  1. Der Benutzer hat die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln, sie nicht zu verunreinigen oder zu beschädigen. Bei der Ausleihe außer Haus hat der Benutzer den Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu prüfen und sichtbare Mängel sofort, andere Mängel unverzüglich nach Feststellung dem Bibliothekspersonal anzuzeigen.
  2. Entliehene Ton- und Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden.
  3. Bei der Nutzung von Medien und anderer Dienstleistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Urheberrechts, des Strafgesetzbuches, des Jugendschutzgesetzes, des Datenschutzgesetzes sowie der moralische Kontext der Gesellschaft einzuhalten. Gesetzwidrige sowie Gewalt verherrlichende, pornografische oder rassistische Inhalte und Daten dürfen weder aufgerufen noch genutzt oder verbreitet werden.
  4. Der Benutzer ist verpflichtet, von ihm verursachte Beschädigungen sowie den Verlust von entliehenen Medien dem Bibliothekspersonal unverzüglich anzuzeigen.
  5. Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter gem. Preistafel schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt.

 

§ 5 – Leihfristüberschreitungen

  1. Bei Überschreiten der Leihfrist werden grundsätzlich Säumniszuschläge erhoben, auch wenn der Benutzer keine schriftliche Mahnung erhalten hat.
  2. Säumniszuschläge werden ab dem zweiten Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist fällig.
  3. Medienrückgaben und Entgelte werden mit Angabe der Frist bis zur Einleitung der Beitreibung schriftlich gemahnt.
  4. Nach Ablauf der Frist wird das Beitreibungsverfahren eingeleitet, dabei fallen Vollstreckungs- und weitere Gebühren an.
  5. Das Bibliothekspersonal macht die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Medien von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig.

 

§ 6 – Pflichten der Benutzer

  1. Der Benutzer erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH, Geschäftsbereich Bibliothek, an.
  2. Benutzer der Bibliothek haben sich so zu verhalten, dass das Inventar und die Medien nicht gefährdet werden und gegenseitige Rücksicht die erforderliche Ruhe garantiert.
  3. Störendes und unangemessenes Verhalten - z.B. Lärmen, Rennen, zweckfremder Aufenthalt - ist nicht gestattet. Essen und Trinken sowie Rauchen und das Mitbringen von Tieren in die Bibliothek sind nicht erlaubt. Den Weisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

 

§ 7 – Haftung der Gesellschaft

  1. Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  2. Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH haftet nicht für die von ihr bereitgestellte Hard- und Software. Dies gilt auch für Schäden an Wiedergabegeräten bzw. Computern (z.B. durch nicht erkannte Virenprogramme).
  3. Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit und Qualität der zugänglich gemachten Medien, Informationen und Online-Dienste sowie für Schäden, die dem Benutzer durch deren Nutzung entstehen.
  4. Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH haftet nicht für Folgen von Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen gemäß § 4 Absatz 4 und entstandene Verpflichtungen zwischen Benutzer und Internetdienstleistern.
  5. Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH haftet unbeschränkt für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, sofern diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH unbeschränkt, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen und die nicht unter vorbezeichnete Haftungsregelungen fallen, ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

§ 8 – Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser AGB der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH, Geschäftsbereich Bibliothek, verstoßen, können durch Entscheidung der Bibliotheksleitung zeitweise von der weiteren Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden.

 

§ 9 – Preistafel

 

Preistafel

Bezeichnung der Entgelte

Entgelt in EUR

1

Benutzerausweis 

 

1.1

Ausstellung bei Erstanmeldung sowie Verlängerung bis 4 Wochen nach Ablaufdatum 

 

1.1.1

Jahresgebühr für Erwachsene ab 20 Jahren

15,00

1.1.2

Jahresgebühr pro Einrichtung einer Körperschaft

30,00

1.1.3

Personen von 6 bis 19 Jahre, Inhaber des Coswiger Familienpasses, Schwerbehinderte ab GdB 50

kostenfrei

1.1.4

Schüler und Studenten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises, Sozialleistungsempfänger nach SGB II und XII, Personen mit GdB 20-50, sowie Personen des FSJ, FÖJ, FKJ, BFD

7,50

1.2

Verlängerung ab der 5. Woche nach Ablaufdatum

 

1.2.1

Jahresgebühr für Erwachsene ab 20 Jahren

17,00

1.2.2

Jahresgebühr pro Einrichtung einer Körperschaft      

32,00

1.3

Ausstellung eines Benutzerausweises bei Verlust bzw. Beschädigung

5,00

2

Säumniszuschläge

 

2.1

jeweils pro Medium

 

2.1.1

ab zweitem Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist

0,50

2.1.2

ab zweiter angefangener Woche nach Ablauf der Leihfrist

1,00

2.1.3

ab dritter angefangener Woche nach Ablauf der Leihfrist

2,50

2.1.4

für jede weitere Woche Überschreitung

5,00

2.2

Kappungsgrenze für Säumniszuschläge pro Medieneinheit

 

50,00

3

Mahnkosten

5,00

4

Kostenersatz

 

4.1

bei Medienschäden

5,00

4.2

Bei technischen Medienschäden

25,00

4.2

bei Schutzhüllenbeschädigung bzw.

-verlust von CD und DVD

 

2,00

4.3

bei Medienverlust oder unbrauchbar beschädigter Medien

Der Benutzer ist verpflichtet, den Anschaffungspreis des Mediums zu entrichten

4.4

Versandkosten

1,50

5

Vorbestellung aus dem Bestand der Bibliothek

1,00

6

Besondere Serviceleistungen

 

6.1

Druckerzeugnisse

 
6.1.1

Kopien

0,15 je Seite

6.1.2

PC-Ausdrucke schwarz-weiß

0,10 je Seit

6.1.3

PC-Ausdrucke farbig

0,20 je Seite

6.2

Nutzung des öffentlichen Internetarbeitsplatzes (PC)

 

6.2.1

Internetnutzung mit Benutzerausweis

Kostenfrei

6.2.2

Internetnutzung ohne Benutzerausweis

2,00

je angefangene Stunde

6.3

Fernleihe

 

6.3.1

Fernleihe mit Benutzerausweis

4,00

je Medium

6.3.2

Fernleihe ohne Benutzerausweis

6,50

je Medium

6.4

Kaution für Ausleihe Daisy-Abspielgerät

50,00

6.5

Betreute Bibliotheksveranstaltungen

 

6.5.1

Eintritt für Erwachsene

2,00

6.5.2

Eintritt für Kinder und Jugendliche

1,00

6.6

Die Festlegung der Eintrittsgelte für Autorenlesungen erfolgt durch die Bibliotheksleitung auf der Grundlage der Kalkulation der Veranstaltung.

Coswiger Schulklassen und Kita-Gruppen besuchen die Veranstaltungen „Bibliothekseinführung“ entgeltfrei.

 

 

 

§ 10 - Erfüllungsort, Gerichtsstand

 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet ausdrücklich    

 deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Meißen.

 

          Coswig, den 1. Juli 2026

 

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